ADR-Schein für Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter stellt ein hohes Risiko für die Transportmitarbeiter*innen und unbeteiligte Dritte dar. Entzündliche oder giftige Stoffe, Gasgemische, Explosives oder gar radioaktives Material dürfen von normalen Lastkraftwagenfahrer*innen nicht bearbeitet werden. Sie benötigen einen ADR-Schein für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße. Das Team von Hellmann Safety Solutions bietet Basis- und Auffrischungskurse und Verlängerungen, spezielle Aufbaukurse sowie die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten oder EU-Sicherheitsberater an.

Was ist Gefahrgut?

Stoffe und Zubereitungen (z.B. Lösungen) oder Gegenstände, die Gefahren für die Allgemeinheit, Mensch, Tier oder Sachen bergen, werden als Gefahrgut oder Gefahrengut bezeichnet.

Wer benötigt eine ADR-Schulungsbescheinigung?

Unternehmen, die solche Güter und Stoffe transportieren, benötigen qualifiziertes Personal. Berufskraftfahrer müssen daher einen ADR-Schein machen, um einen Nachweis über ihre Kenntnisse zu erbringen. Nur mit diesem Gefahrgutführerschein dürfen sie Gefahrgut auf der Straße transportieren.

Wofür benötigt man einen ADR-Schulungsbescheinigung?

Die Abkürzung ADR bezieht sich auf das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Dieses Abkommen enthält verschiedene Vorschriften für den Straßengüterverkehr.

Daneben wird die korrekte Ladungssicherung sowie die Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut thematisiert. Beispielsweise werden Gefahrguttransporte über orangefarbene Tafeln am Transportfahrzeug als solche gekennzeichnet. Das eigentliche Versandstück wird mit so genannten Gefahrzetteln bestückt. Zusätzlich geben Großzettel genaue Hinweise auf die Zusammensetzung des Gefahrgutes und dienen im Falle eines Unfalls als wichtige Informationsquelle.

Berufskraftfahrer mit ADR-Schulungsbescheinigung wissen über die Kennzeichnung und den Transport von Gefahrgut Bescheid und sind im Umgang mit den gefährlichen Stoffen geschult.

Erlangen der ADR-Schulungsbescheinigung

Wer eine ADR-Schulungsbescheinigung erlangen möchte, muss an einem ADR-Basiskurs teilnehmen. Vorausgesetzt wird eine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die für den Gefahrguttransport vorgesehen sind.

Folgende Inhalte werden u.a. in dieser Schulung vermittelt:

  • Vorschriften und Gefahrgutrecht
  • Gefahreneigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Kennzeichnung des Gefahrguts
  • Abfahrtskontrolle, Ladungssicherung und Beförderung
  • Dokumentation des Gefahrguttransportes
  • Schutzmaßnahmen nach Unfällen oder anderen Zwischenfällen


Im Anschluss an den Basiskurs, muss der Teilnehmer eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor Ort ablegen. Die ADR-Schulungsbescheinigung verfügt über eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung

Nach fünf Jahren läuft die ADR-Schulungsbescheinigung ab und muss verlängert werden. Damit keine Verzögerung entsteht, können Berufskraftfahrer die Weiterbildung bereits ein Jahr vor dem Ablaufdatum mit der Auffrischung beginnen. Auch hier ist eine Prüfung vor der
Industrie- und Handelskammer nötig. 

Neben dem Basis- und Auffrischungskurs werden gesonderte Aufbaukurse angeboten, beispielsweise für die Steuerung von Tanktransporten oder Transporten mit Explosivstoffen. Auch der Transport von radioaktiven Stoffen erfordert einen speziellen Aufbaukurs, der zusätzlich zum Basiskurs absolviert werden muss.

Übersicht über ADR-Schulungen

  • Basisschulung Gefahrgutführerschein
  • Auffrischungskurs ADR-Verlängerung
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1: Sprengstoffe
  • Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten / EU-Sicherheitsberater

Alle Unternehmen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen i.d.R. einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann sowohl von einem Mitarbeiter des Unternehmens bzw. dem Betriebsinhaber selbst als auch von einer außenstehenden Person wahrgenommen werden. Der fünf Jahre gültige
Schulungsausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs von der Industrieund Handelskammer ausgestellt.

Der Gefahrgutbeauftragte oder EU-Sicherheitsberater muss folgende Aufgaben/Pflichten wahrnehmen:

  • Überwachung der Gefahrgutvorschriften
  • Anzeige von Mängeln
  • Beratung von Unternehmen zu Fragen in Zusammenhang mit der
  • Gefahrgutbeförderung
  • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes
  • Erstellung eines Unfallberichts

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