Körtes Zoll-Update: 02/2026

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Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.

Körtes Zoll-Update: 02/2026

herzlich willkommen zur neuesten Ausgabe meines Zoll-Updates. Nach dem Inkrafttreten der CBAM-Verordnung zum 1. Januar 2026 stehen nun die konkreten Anforderungen in der Zollanmeldung im Mittelpunkt. Gleichzeitig bleibt die Situation rund um US-Strafzölle gegenüber ausgewählten Ländern der Europäischen Union weiterhin dynamisch. Welche Punkte aktuell besonders relevant sind und worauf Unternehmen achten sollten, fassen wir für Sie zusammen.
 

CBAM-Verordnung: Anforderungen in der praktischen Umsetzung

Seit dem 01.01.2026 ist die Carbon Border Adjustment Mechanism Verordnung in Kraft. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich nicht alle Wirtschaftsbeteiligten rechtzeitig um den erforderlichen CBAM-Status gekümmert haben oder mit den damit verbundenen Pflichten vertraut sind.

Bitte beachten Sie, dass ohne die erforderlichen Angaben zur CBAM-Anmeldung keine Zollanmeldungen vorgenommen werden können. Für eine rechtskonforme Abfertigung sind wir daher auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Für die Zollanmeldung stehen folgende Codierungen zur Verfügung:

Y128: CBAM-Kontonummer als Nachweis des zugelassenen CBAM-Anmelders

Y134: Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno

Y135: Waren für militärische Tätigkeiten

Y136: Strom oder Wasserstoff mit Ursprung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

Y137: De-minimis-Ausnahme bei der Einfuhr von weniger als 50 Tonnen einer Warentarifnummer

Y237: Waren mit Ursprung in der Europäischen Union

Y238: Antrag auf CBAM-Status wurde gestellt, jedoch noch nicht genehmigt. Der Code kann nur verwendet werden, wenn der Antrag bis spätestens 31. März 2026 eingereicht wurde, und längstens bis zum 27. September 2026.

 

USA – Strafzölle gegenüber ausgewählten EU-Ländern

Die Lage im Zusammenhang mit US-Strafzöllen gegenüber ausgewählten Ländern der Europäischen Union bleibt weiterhin sehr dynamisch. Derzeit ist nicht absehbar, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

Wir empfehlen, die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich gegebenenfalls direkt mit Ihren Geschäftspartnern in den Vereinigten Staaten abzustimmen, um jederzeit auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

 

Hinweis zum Zoll-Webinar

Für eine Vertiefung der genannten Themen können sich Interessierte ab sofort für das Zoll-Webinar am 26. Februar 2026 anmelden. Im Webinar werden insbesondere folgende Schwerpunkte behandelt:

  • Änderungen bei den Zolltarifnummern
  • CBAM-Neuerungen 2026 mit Fokus auf den zugelassenen CBAM-Deklaranten
  • EU-Entwaldungsverordnung EUDR: erneute Verschiebung und inhaltliche Anpassungen
  • Aktuelle Entwicklungen zur Reform der Europäischen Zollunion

Zur Anmeldung
 

Bis zum nächsten Mal!

Ihr Christian Körte

 

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