
Körtes Zoll-Update: 03/2025
Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.
Körtes Zoll-Update: 03/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zu meinem monatlichen Newsletter. Das sind die wichtigsten Themen für den März:
Erstellung von T2L(F)-Dokumenten
Das papierbasierte Statusnachweissystem mit T2L(F)-Formularen wurde durch die elektronische Variante PoUS (Proof of Union Status) im Trader-Portal der EU abgelöst. Der Zoll hatte jedoch eine Übergangsfrist gewährt, in der weiterhin Papierdokumente erstellt werden konnten. Inzwischen lehnen jedoch immer mehr Zollstellen die Stempelung dieser Dokumente mit Verweis auf PoUS ab. Die Generalzolldirektion hat nun klargestellt, dass die Übergangsphase noch bis zum 31.08.2025 gilt.
Ab dem 01.09.2025 ist PoUS verpflichtend, wenn ein zollbestätigter Statusnachweis benötigt wird. Wir können als Dienstleister diese Dokumente zwar weiterhin erstellen, die Bevollmächtigung muss jedoch direkt im Trader-Portal erfolgen. Dafür benötigen Sie einen Zugang zum Deutschen Zollportal (mit einem Elster-Zertifikat Ihrer Firma). Über dieses Portal können Sie dann das Trader-Portal aufrufen und den Bevollmächtigungsprozess durchlaufen.
Der Bevollmächtigungsprozess ist im Trader-Portal komplex und eine Vollmacht kann nur von einem Mitarbeiter bei Hellmann genutzt werden. Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, falls Sie uns als Dienstleister bevollmächtigen möchten. Selbstverständlich können Sie über Ihren Zugang auch selbst PoUS-Dokumente erstellen.
Alternativ sind auch weiterhin andere Nachweise, wie zum Beispiel das Manifest, möglich.
Zentrale Zollabwicklung für Ausfuhr und Einfuhr
Im letzten Newsletter hatte ich bereits auf die Möglichkeit der zentralen Zollabwicklung für Ausfuhren hingewiesen. Auf Nachfrage des Speditionsverbands haben wir nun die Information erhalten, dass neben Deutschland derzeit nur Schweden für den Live-Betrieb zertifiziert ist. Am 05.03.2025 wird Dänemark als weiteres Land hinzukommen. Weitere Länder sollen im Laufe des Jahres zertifiziert werden, allerdings gibt es hierfür noch keinen festen Zeitplan.
Für den Import ist der Start der zentralen Zollabwicklung Ende 2025 geplant. Eine Verzögerung bis Mitte 2026 ist jedoch nicht auszuschließen. Die Nutzung dieser Abwicklung ist nur mit Bewilligung möglich. Als direkter Vertreter kann auf diese Bewilligung allerdings nicht zugegriffen werden, sodass die Vorteile primär für Selbstverzoller relevant sind.
Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht eine grenzüberschreitende Verzollung. Beispielsweise könnte eine Importzollabfertigung über das deutsche ATLAS-System erfolgen, obwohl der Container in Rotterdam ankommt und sich noch dort befindet.
Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr Christian Körte