
Körtes Zoll-Update: 02/2025
Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.
Körtes Zoll-Update: 02/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zu meinem monatlichen Newsletter. Das sind die wichtigsten Themen für den Februar:
Probleme bei der Erledigung von Ausfuhrverfahren an französischen Ausgangszollstellen
Direkt nach dem Brexit haben wir über einen längeren Zeitraum erhebliche Probleme in Frankreich festgestellt, insbesondere bei der Ausstellung von Ausgangsvermerken durch französische Ausgangszollstellen.
Leider tritt diese Problematik nun erneut auf. Seit Ende letzten Jahres und verstärkt seit Beginn dieses Jahres werden Ausfuhranmeldungen im zweistufigen Verfahren an französischen Ausgangszollstellen zwar vorgelegt, erhalten jedoch keinen Ausgangsvermerk. Dies geschieht unabhängig vom verwendeten Verzollungssystem, davon, ob das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) durch Dienstleister oder den Ausführer selbst erstellt wurde, und unabhängig davon, ob die angegebene Ausgangszollstelle tatsächlich genutzt wird.
Wir haben dieses Problem bereits über unseren Logistikverband eskaliert. Auch aus anderen Ausfuhrländern, beispielsweise Polen, hören wir von ähnlichen Schwierigkeiten. Es handelt sich hierbei nicht um Abfertigungsfehler, sondern um ein technisches Problem in den französischen Systemen.
Stellungnahmen aus Frankreich zu diesem Thema sind allgemein gehalten und enthalten keine Prognose, wann mit einer Lösung zu rechnen ist.
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr
Die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance at Export, kurz CCE) ermöglicht es deutschen Ausführern, Ausfuhren über Ländergrenzen hinweg anzumelden. Das bedeutet, dass ein deutscher Ausführer eine Sendung im deutschen ATLAS-System zur Ausfuhr anmelden kann, selbst wenn die Verladung oder Verpackung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt.
Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bewilligung, die vorab beantragt oder bei bestehenden Bewilligungen ergänzt werden muss. Zudem muss das System in beiden beteiligten Ländern bereits implementiert sein. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch Verzögerungen bis Ende 2026 angekündigt. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten im Vorfeld zu prüfen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen zur Zentralen Zollabwicklung finden Sie auf der Website des Zolls:
ZOLL.DE
Aufzeichnung des Zoll-Webinars
Wer mein Zoll-Webinar vom 30. Januar verpasst hat, kann sich jetzt jederzeit die Auzeichnung ansehen. Hier gibt's es einen Blick auf aktuelle Entwicklungen, gesetzliche Neuerungen und kommende Herausforderungen im Zollbereich. Viel Spaß dabei!
Bis zum nächsten Mal!
Ihr Christian Körte