Körtes Zoll-Update: 05/2025
Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.
Körtes Zoll-Update: 05/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zu meinem monatlichen Newsletter. Das sind die wichtigsten Themen für den Mai:
Erweiterung der F-Gas-Verordnung & Registrierung im F-Gas-Portal
Zu Beginn des Jahres wurde die F-Gas-Verordnung der EU überarbeitet. Durch diese Novelle erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen. Da uns hierzu immer wieder Rückfragen erreichen bzw. wir bei Anmeldungen feststellen, dass erforderliche Registrierungen fehlen, möchten wir nochmals auf folgende Punkte hinweisen:
- Seit dem 15.01.2025 gelten die Maßnahmen der F-Gas-Verordnung auch für Exporte, z. B. für gebrauchte Fahrzeuge – nicht mehr nur für Einfuhren.
- Ab dem 12.03.2025 wurden weitere Produktgruppen in den Geltungsbereich aufgenommen, u. a. Schäume, technische Aerosole, Klimaanlagen und Wärmepumpen (laut Anhang IV der Verordnung).
- Auch Waren wie Fahrzeuge, die in ihren Klimaanlagen fluorierte Treibhausgase enthalten oder für den Betrieb benötigen, sind betroffen – selbst wenn das Gas bzw. Kältemittel beim Import oder Export nicht enthalten ist.
Die Entscheidung, ob Ihre Produkte unter die Verordnung fallen, können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Wir möchten Ihnen jedoch einige hilfreiche Informationsquellen zur Verfügung stellen:
Leitfaden der IHK Stuttgart zur Registrierung im F-Gas-Portal, inkl. vieler praxisnaher Hinweise:
Im- und Export von Einrichtungen mit F-Gasen (Gebraucht-KFZ) – IHK Region Stuttgart
Für die Registrierung im EU-Portal benötigen Sie zunächst einen EU-Login:
EU-Login erstellen (Create an account)
Anmeldung im F-Gas-Portal (Login)
Das Umweltbundesamt bietet eine FAQ-Seite zur Verordnung sowie den direkten Link zum Verordnungstext:
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt
Verordnung (EU) 2024/573 – EUR-Lex
Update zur Revision der CBAM-Verordnung
In den letzten beiden Ausgaben haben wir über die geplanten Änderungen der CBAM-Verordnung informiert. Diese sollten ursprünglich in der Woche nach Ostern im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden – das ist bislang jedoch nicht erfolgt.
Die Überarbeitung gilt weiterhin als wahrscheinlich, ist jedoch noch nicht final bestätigt.
Daher stehen Sie nach wie vor vor der Entscheidung: Registrieren Sie sich bereits jetzt im CBAM-Portal, oder warten Sie ab, ob Sie durch die neuen Schwellenwerte möglicherweise nicht mehr berichtspflichtig wären.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr Christian Körte