Körtes Zoll-Update: 06/2026
Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Region Deutschland.
Körtes Zoll-Update: 06/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
auch im Juni möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht informieren. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für Sie zusammengefasst:
Weltzollorganisation stellt die Überarbeitung der HS-Codes ab 2028 vor
Eigentlich wäre nach dem gewohnten Fünfjahresrhythmus der Weltzollorganisation bereits für 2027 wieder eine grundlegende Überarbeitung der HS-Codes vorgesehen gewesen. Diese wurde jedoch einmalig auf 2028 verschoben. Danach soll der bisherige Fünfjahresrhythmus wieder gelten.
Bereits jetzt hat die Weltzollorganisation eine Gegenüberstellung der HS-Versionen 2022 und 2028 veröffentlicht. Über den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob Ihre Produkte von den Änderungen betroffen sind:
EU beschließt Vereinfachungspaket zur EUDR-Verordnung
Die Europäische Kommission hat ein Vereinfachungspaket zur Umsetzung der EUDR-Verordnung veröffentlicht. Nach Einschätzung der Kommission könnten die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen dadurch um rund 75 Prozent reduziert werden.
Enthalten ist unter anderem eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen die Sorgfaltserklärung jährlich statt sendungsbezogen abgegeben werden kann. Zudem sollen Leder und runderneuerte Reifen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate sollen hingegen neu aufgenommen werden.
Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen für Muster, Verpackungsmaterialien, gebrauchte und Second-Hand-Produkte sowie Abfälle vorgesehen.
Die überarbeiteten Leitlinien und FAQs finden Sie unter den nachfolgenden Links:
https://environment.ec.europa.eu/document/download/030c9bf7-a935-4d4d-91c6-bbddd745c181_en
https://environment.ec.europa.eu/document/download/744919a7-8650-4850-89ad-a597268cd69e_en
Handelskammer veröffentlicht Ablauf zur Rückforderung von IEEPA-Zöllen in den USA
Die Handelskammer hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Ablauf zur Rückforderung zu Unrecht erhobener IEEPA-Zölle in den USA vorgestellt. Nachfolgend wird der Prozess kurz skizziert:
Claim Portal
• Der Importeur reicht im Automated Commercial Environment (ACE)-System eine Erklärung zu den gezahlten IEEPA-Zöllen ein (CAPE Declaration).
• Das System prüft die eingereichten Angaben und Zölle.
• Anschließend wird ein Abschlussbericht erstellt.
Mass Processing
• Die IEEPA-Zölle werden automatisch entfernt.
• Die geschuldeten Zölle werden ohne die IEEPA-Zölle neu berechnet.
• Die CAPE Declaration wird genehmigt.
Review and Liquidation/Reliquidation
• Die Liquidation beziehungsweise Reliquidation wird durchgeführt.
• Die Behörden erhalten die Möglichkeit zur manuellen Prüfung.
Refund
• Die Rückerstattung wird eingeleitet.
• Die Auszahlung erfolgt automatisch an die zuvor angegebene Bankverbindung des Importer of Record oder einer benannten dritten Partei (z. B. eines Zollbrokers).
Einführung von Schutzzöllen auf Stahl und Stahlwaren durch das Vereinigte Königreich
Ebenso überraschend wie kurzfristig führt das Vereinigte Königreich Kontingente für Stahl und Stahlwaren ein, die nicht im Vereinigten Königreich hergestellt wurden.
Die Kontingente werden quartalsweise freigegeben und sind in 20 Produktkategorien unterteilt. Die Zuteilung erfolgt nach Ländern beziehungsweise Ländergruppen. Ist ein Kontingent ausgeschöpft, werden weitere Importe mit einem zusätzlichen Zollsatz von 50 Prozent belegt.
Betroffen sind weite Teile der HS-Kapitel 72 und 73. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gov.uk/government/publications/uks-steel-trade-measure-from-1-july-2026
Derzeit ist noch unklar, wie temporäre Importe behandelt werden, was geschieht, wenn beispielsweise Stahl aus dem Vereinigten Königreich in der EU weiterverarbeitet und anschließend wieder in das Vereinigte Königreich eingeführt wird, oder wie schnell die Kontingente ausgeschöpft sein werden. Wir haben hierzu ebenfalls die Handelskammer um weitere Informationen gebeten. Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir darüber im nächsten Newsletter berichten.
Eine positive Nachricht gibt es dennoch: Für alle Waren, die im Rahmen eines Vertrags importiert werden, der vor dem 14.03.2026 abgeschlossen wurde und die bis zum 30.09.2026 eingeführt werden, gelten die zusätzlichen Zölle nicht.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr Christian Körte