Körtes Zoll-Update: 07/2025

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Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.

Körtes Zoll-Update: 07/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zur Juliausgabe  meines Zoll-Updates, diesmal mit diesem Thema: 

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr

Die zentrale Zollabwicklung in der Ausfuhr nimmt zunehmend Gestalt an. Inzwischen sind zwei Länder entsprechend zertifiziert: Schweden und Dänemark. Damit besteht die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen in Deutschland abzugeben, obwohl sich der tatsächliche Ladeort in Schweden oder Dänemark befindet.

In solchen Fällen wird die Ausfuhranmeldung beim zuständigen deutschen Zollamt eingereicht. Zusätzlich erfolgt eine Anmeldung beim Zollamt des Landes, in dem sich der Ladeort befindet – also in Schweden oder Dänemark. Der deutsche Zoll überträgt somit seine Aufgaben an das jeweils zuständige Zollamt im Ausfuhrland.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der zentralen Zollabwicklung:

  • Vorliegen des AEO-C- oder AEO-F-Status (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
  • Bewilligung der CCE (Centralised Clearance Export) muss beantragt werden

 

Aktuelle Hinweise zum Russland-/Weißrussland-Embargo:

Die Namens- und Firmenlisten der vom Embargo betroffenen Parteien wurden erneut erweitert. Bitte prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Sanktionen, insbesondere in Bezug auf die BAFA-Listen zu Russland.

 

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
 

Bis zum nächsten Mal!

Ihr Christian Körte

 

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