Körtes Zoll-Update: 11/2025
Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.
Körtes Zoll-Update: 11/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zur neusten Ausgabe meines Zoll-Updates, diesmal mit diesen Themen:
Nur teilweise Verschiebung der EUDR Richtlinie
Im letzten Newsletter hatten wir auf die angekündigte Verschiebung der EUDR-Richtlinie um ein Jahr hingewiesen. Leider wurde diese in einem neuen Vorschlag nur noch teilweise umgesetzt. Gleichzeitig wurden aber auch einige Erleichterungen in diesen Vorschlag eingearbeitet.
Die EUDR soll ab dem 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen Anwendung finden. Für große und mittlere Unternehmen bleibt es beim 30. Dezember 2025. Allerdings wird ihnen eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Definition von Kleinst- und Kleinunternehmen ergibt sich aus der Richtlinie 2013/34 Artikel 3:
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
a) Bilanzsumme: 350 000 EUR;
b) Nettoumsatzerlöse: 700 000 EUR;
c) durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 10.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
a) Bilanzsumme: 4 000 000 EUR;
b) Nettoumsatzerlöse: 8 000 000 EUR;
c) durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 50.
Es wird eine neue Kategorie von „Mikro- und kleinen Primärbetreibern“ eingeführt. Diese Marktteilnehmer, die in Ländern mit geringem Risiko niedergelassen sind und ihre eigenen Produkte in Verkehr bringen, sind von der Vorlage vollständiger Sorgfaltserklärungen befreit. Stattdessen müssten sie lediglich eine einmalige vereinfachte Anmeldung im IT-System der EUDR abgeben, die grundlegende Informationen wie den Produktionsort enthält. Mit dieser Straffung wird für die gesamte Lieferkette nur eine Einreichung im IT-System der EUDR am Markteintrittspunkt erforderlich sein. Die Berichterstattungspflichten und die Verantwortung würden sich auf die Marktteilnehmer konzentrieren, die die Produkte zuerst in Verkehr bringen. Beispielsweise müssten für Kakaobohnen nur vom Einführer, der sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, aber nachgelagerte Hersteller von Schokoladenerzeugnissen müssen keine neue Sorgfaltserklärung im IT-System vorlegen.
Nachgelagerte Wirtschaftsbeteiligte werden formal definiert und mit den Händlern gleichgesetzt. Beide müssten keine Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen, wären aber weiterhin für die Führung von Aufzeichnungen und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit durch die Weitergabe von Referenznummern und Deklarationskennungen verantwortlich.
Der Vorschlag muss noch von den beiden gesetzgebenden Organen der EU – dem Rat und dem Europäischen Parlament – gebilligt werden. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
Unter folgendem Link kann eine Pressemitteilung der EU abgerufen werden. Hier finden sich auch weitere Links zu FAQs und der Rechtsvorschrift. IP_25_2464_DE.pdf
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr
Seit dem 13.10. nimmt nun auch Luxemburg am System CCE teil. Zur Übersicht, bisher haben neben Deutschland noch Dänemark, Schweden, Österreich, Slowenien, Luxemburg und Bulgarien CCE umgesetzt.
In diesem Zusammenhang hier noch einmal die Voraussetzungen zur Teilnahme
1. Der Status AEO-C oder AEO-F muss vorhanden sein (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
2. Es muss eine Bewilligung CCE beantragt werden (CCE = Centralised Clearance Export)
Erweiterung des NCTS Raumes
Die Länder Moldawien und Montenegro sind zum 01.11. neu dem NCTS-Raum beigetreten. Somit können in diese beiden Länder Versandscheine T1/T2 erstellt werden. Allerdings müssen in der Gesamtsicherheit für NCTS Verfahren diese Länder erst vom zuständigen Hauptzollamt zugetragen werden. Da wir diesen Antrag erst seit dem 01.11. stellen können, wird es noch voraussichtlich bis Anfang 2026 dauern, bis Hellmann tatsächlich Versandscheine in diese Länder erstellen kann.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr Christian Körte