Körtes Zoll-Update: 12/2025

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Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Deutschland-Organisation.

Körtes Zoll-Update: 12/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zur neusten Ausgabe meines Zoll-Updates. Dieses Mal werfen wir einen Blick auf die Änderungen bei den Warentarifnummern, neue Vorgaben im CBAM-Umfeld sowie auf die Verzögerung des ATLAS-Releases 10.2 und deren Bedeutung für die Praxis.
 
Neue Warentarifnummern ab 2026

Zum 01.01.2026 tritt eine aktualisierte Fassung des Warenverzeichnisses in Kraft. Neben rein redaktionellen Anpassungen gibt es auch strukturelle Änderungen: einzelne Warennummern entfallen, andere werden neu geschaffen oder aufgeteilt.
Besonders betroffen sind Warengruppen aus den Bereichen Batterietechnologie, Photovoltaik, Windenergie, Chemie und Energietechnik. Unternehmen mit technischen oder energiebezogenen Importen sollten daher besonders sorgfältig prüfen, ob ihre bisherigen Tarifnummern weiterhin gültig sind.

Die Gegenüberstellung aller Änderungen stellt DESTATIS wie gewohnt als PDF zur Verfügung.

CBAM-VO – Konkretisierung der Meldungspflichten

Im Bereich CBAM gab es erneut Präzisierungen. Die ATLAS-Info 0872/2025 stellt klar, wie die Übergangsregelungen weiterzuführen sind und welche Anforderungen im Hinblick auf den vollständigen CBAM-Start ab 2026 gelten werden.

Wesentliche Punkte:

  • Zulassung als CBAM-Anmelder: Für alle, die Waren aus CBAM-Sektoren importieren (u. a. Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff), wird die Beantragung der Zulassung ab 2026 obligatorisch. Ohne diese Zulassung darf keine Einfuhr mehr erfolgen.
     
  • Emissionsdaten & Nachweisführung: Die EU konkretisiert schrittweise, welche Emissionsinformationen künftig verpflichtend bereitzustellen sind. Bereits jetzt ist klar, dass verifizierte Daten der Hersteller eine zunehmende Rolle spielen werden. Die Meldungen sollen damit „prüffähiger“ werden.
     
  • Übergangszeitraum: Auch wenn die bisherigen quartalsweisen Übergangsmeldungen noch ohne Zertifikat erfolgen, sollte die Datenqualität ab sofort verbessert werden – viele Unternehmen müssen hier ihre Lieferantenkommunikation anpassen.

Die vollständigen Details finden sich in der ATLAS-Info 0872/2025.

ATLAS Release 10.2 – Verzögerung beim Start von CCI

Die Länder Moldawien und Montenegro sind zum 01.11. neu dem NCTS-Raum beigetreten. Somit können in diese beiden Länder Versandscheine T1/T2 erstellt werden. Allerdings müssen in der Gesamtsicherheit für NCTS Verfahren diese Länder erst vom zuständigen Hauptzollamt zugetragen werden. Da wir diesen Antrag erst seit dem 01.11. stellen können, wird es noch voraussichtlich bis Anfang 2026 dauern, bis Hellmann tatsächlich Versandscheine in diese Länder erstellen kann.

Das Release 10.2 bildet die technische Grundlage für das neue Verfahren „Zentrale Zollabwicklung Einfuhr“ (CCI). Damit soll – analog zur schon etablierten zentralen Ausfuhrabwicklung – eine EU-weite Möglichkeit entstehen, Einfuhranmeldungen zentral bei einer Zollstelle einzureichen, während die Gestellung der Waren an einem anderen Ort erfolgt.
Der ursprünglich geplante Echtbetrieb am 15.11.2025 konnte nicht gehalten werden. Neuer Termin: 28.02.2026.

Warum ist das relevant?

  • Prozessumstellung: Unternehmen, die später CCI nutzen möchten, müssen ihre internen Abläufe anpassen: Zuständigkeiten, Datenströme, ERP- und Zollsysteme müssen auf geteilte Zoll- und Gestellungsorte vorbereitet werden.
     
  • Bewilligungspflicht: Wie bei der Ausfuhr wird auch für CCI eine gesonderte Bewilligung benötigt. Und: Der AEO-C- oder AEO-F-Status bleibt weiterhin Voraussetzung.
     
  • EU-weite Harmonisierung: Das Verfahren soll langfristig Doppelanmeldungen vermeiden und Zollprozesse effizienter machen. Die Verzögerung zeigt jedoch, dass die technische Umsetzung komplex ist und weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen sind.

Unternehmen sollten den neuen Termin beobachten und ihre Vorbereitungen nicht zu weit zurückstellen — Änderungen dieser Größenordnung benötigen Vorlaufzeit.

 

Zum Jahresende bleibt mir nur noch, Ihnen frohe Feiertage zu wünschen. Im neuen Jahr darf ich Sie dann wieder zu meinem Zoll-Webinar begrüßen. Sobald der Termin feststeht, informieren wir Sie selbstverständlich.

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Bis zum nächsten Mal!

Ihr Christian Körte

 

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