Customs Brokerage
Damit die Import- und Exportabfertigung Ihrer Sendungen im Dickicht internationaler Handelsregularien stressfrei über die Bühne geht, stehen Ihnen unsere lizenzierten Zollagent*innen und Entry Writer weltweit zur Seite. Verlassen Sie sich auf unsere globale Präsenz mit lokaler Marktkenntnis und ein Vermächtnis aus 150 Jahren in der Logistik.
Mehr Sicherheit für Exporte und Importe
Die Zollabfertigung ist ein integraler Bestandteil jeder End-to-End-Lieferkettenlösung. Doch bedingt durch die Komplexität von Zollbestimmungen, Zöllen, damit verbundenen Gebühren und Steuern, brauchen Sie ein Unternehmen an Ihrer Seite, das den Überblick behält.
Wir sind erfahren in der Zollabfertigung, CBP-Bestimmungen, Import- und Exportlogistik, Abgleich und im Bereich Cross-Border. Wir beraten Sie dabei, Ihre Verfahren zur Einhaltung der Handelsbestimmungen einzurichten. Mit unseren erfahrenen Expert*innen an Ihrer Seite können Sie mit viel Sachkunde ein Höchstmaß an Compliance aufweisen.
Außenhandelszone (FTZ)
Wenn Ihr globales Geschäft wächst, unterstützt Hellmanns FTZ-Programm (Foreign-Trade Zone) die Lieferkette Ihres Unternehmens. Unsere Lösung beginnt mit einem engagierten, sachkundigen Personal mit Erfahrung in der Implementierung von Free Trade Zones (FTZ) sowie Verwaltung, Bestandskontrolle und Lagerhaltung. Wir unterstützen große und kleinere Kund*innen und Partner*innen bei der Erweiterung ihres Geschäftsprofils, während wir gleichzeitig die Kosten verwalten und die Einhaltung von Vorschriften verbessern.
Die Vorteile einer FTZ sind Zollaufschub, Reduzierung der Dokumentationskosten, Vermischung oder Fracht, Umpacken, Vernichtung usw. Die Lagerverwaltungssoftware (WMS) kann zwischen unseren Geschäftspartner*innen vollständig integriert werden. Durch koordinierte Lösungen für Customs Brokerage, Transport und Contract Logistics können den Wert einer FTZ-Lösung weiter erhöhen.
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Auf einen Blick
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Weltweite Zollabfertigung (Import & Export)
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Erfahrenes Personal mit lizenzierten Zollagent*innen und Entry Writern
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Lokale Marktkenntnisse in 173 Ländern im Hellmann Network
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Compliance internationaler Vorschriften
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Zollabfertigung, CBP-Bestimmungen, Import-Export, Kontenabstimmung
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Spezialisiertes Hellmann FTZ-Programm
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HTS (Harmonized Tariff Schedule) & Harmonized System (HS) Klassifikation
FAQs zur Zollabwicklung
Wie erhalte ich Unterstützung bei der Zollabwicklung?
Für Ihre internationale Warenbewegung bietet Hellmann umfassende Unterstützung im Bereich Customs Brokerage. Über unser Kontaktformular können Sie Ihre Sendungsdaten und Anforderungen übermitteln.
Unsere Zollexperten analysieren Ihre Lieferkette und beraten Sie individuell zu den notwendigen Zollprozessen, Dokumenten und Vorschriften.
Wie läuft die Zollabwicklung ab?
Die Zollabwicklung umfasst mehrere Schritte und wird individuell je nach Land und Sendung durchgeführt:
- Prüfung der Versand- und Handelsdokumente
- Erstellung und Einreichung der Zollanmeldung
- Kommunikation mit den Zollbehörden
- Freigabe der Ware und Weitertransport
Hellmann übernimmt diese Prozesse vollständig und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Gibt es einen festen Ansprechpartner für Zollthemen?
Ja. Sie erhalten Zugang zu erfahrenen Zollexperten, die Sie bei allen Fragen rund um Import, Export und internationale Handelsvorschriften unterstützen.
Was ist Customs Brokerage?
Customs Brokerage (Zollabwicklung) umfasst alle Dienstleistungen, die notwendig sind, um Waren gesetzeskonform über internationale Grenzen zu bewegen. Dazu gehören die Erstellung von Zollanmeldungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Kommunikation mit Behörden.
Warum ist professionelle Zollabwicklung wichtig?
Internationale Zollvorschriften sind komplex und unterscheiden sich je nach Land erheblich. Fehler können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Konsequenzen führen.
Ein professioneller Customs Broker berät Sie, damit Sie sicher alle Anforderungen korrekt erfüllen können und Ihre Lieferkette reibungslos funktioniert.
Welche Leistungen umfasst Customs Brokerage?
Typische Leistungen sind:
- Import- und Exportzollabfertigung
- Erstellung und Prüfung von Zolldokumenten
- Berechnung von Zöllen und Steuern
- Kommunikation mit Zollbehörden
- Beratung zu Handelsabkommen und Vorschriften
Was ist Tarifierung und warum ist sie wichtig?
Die Tarifierung ist die Einordnung einer Ware in den internationalen Zolltarif (HS-Code).
Sie ist entscheidend, da sie:
- die Höhe von Zöllen und Steuern bestimmt
- über Genehmigungspflichten entscheidet
- die Grundlage für die gesamte Zollabwicklung bildet
Was bedeutet Ursprungbestimmung (Origin Management)?
Die Ursprungsbestimmung legt fest, aus welchem Land eine Ware stammt. Dies ist wichtig für:
- Präferenzabkommen (z. B. reduzierte Zölle)
- Handelsbeschränkungen
- korrekte Deklaration gegenüber Behörden
Warum unterscheiden sich Zollvorschriften von Land zu Land?
Jedes Land hat eigene gesetzliche Regelungen, Handelsabkommen und Sicherheitsanforderungen. Diese beeinflussen:
- Dokumentationspflichten
- Einfuhrbeschränkungen
- Zoll- und Steuerstrukturen
Deshalb ist eine lokal angepasste, aber global koordinierte Zollstrategie entscheidend.
Wie wird sichergestellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden?
Durch:
- Digitale Systeme zur Datenprüfung
- Enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden
- Standardisierte Prozesse und Compliance-Richtlinien
Welche Faktoren beeinflussen Zollkosten?
Faktor | Einfluss |
| Warentarifnummer | Bestimmt Zollsatz |
| Warenwert | Grundlage für Berechnung |
| Ursprungsland | Einfluss durch Handelsabkommen |
| Transportkosten | Teilweise zollrelevant |
| Steuern | z.B. Einfuhrumsatzsteuer |
Welche Risiken gibt es bei der Zollabwicklung?
- Falsche Deklaration von Waren
- Fehlende oder fehlerhafte Dokumente
- Verzögerungen durch Behörden
- Zusätzliche Kosten oder Strafen
Professionelle Zollabwicklung minimiert diese Risiken erheblich.
Was sind die Vorteile eines Customs Brokers?
- Schnellere Zollabfertigung
Weniger Verzögerungen an den Grenzen durch die Vermeidung von Fehlern und Rückfragen des Zolls. - Kostenoptimierung
Nutzung von Handelsabkommen und korrekter Tarifierung. - Transparenz
Überblick über alle Zollprozesse. - Entlastung interner Ressourcen
Fokus auf das Kerngeschäft.
Wie langfristig ist die Zusammenarbeit im Customs Brokerage?
Customs Brokerage ist in der Regel ein integraler Bestandteil langfristiger Logistikpartnerschaften. Die Prozesse werden kontinuierlich an neue gesetzliche Anforderungen und Marktveränderungen angepasst.
FAQs zu CBAM und EUDR
Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, CO₂-Emissionen importierter Waren zu erfassen und zu bepreisen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller zu schaffen und die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben zu vermeiden.
Welche Waren sind vom CBAM betroffen?
CBAM gilt für bestimmte Waren, deren Herstellung typischerweise mit hohen CO₂-Emissionen verbunden ist. Seit dem 1. Oktober 2023 müssen für diese Waren die direkten und teilweise auch indirekten CO₂-Emissionen dokumentiert und über das CBAM-Portal an die zuständige Behörde gemeldet werden (in Deutschland an die Deutsche Emissionshandelsstelle – DEHSt).
Welche Melde- und Nachweispflichten gelten im Rahmen des CBAM?
Ab dem Jahr 2026 müssen für die gemeldeten Emissionen erstmals CBAM-Zertifikate erworben werden. Grundlage hierfür ist der Jahresbericht, der Anfang 2027 eingereicht werden muss.
Können die tatsächlichen Emissionsdaten nicht ermittelt werden, dürfen Standardwerte verwendet werden. Diese liegen häufig deutlich über den tatsächlichen Emissionen und können dadurch zu erheblich höheren Kosten führen. Werden tatsächliche Emissionsdaten verwendet, müssen diese von einer zertifizierten Stelle bestätigt werden.
Benötige ich ein CBAM-Konto?
Ja. Bereits heute benötigen Unternehmen für den Import von CBAM-pflichtigen Waren ein CBAM-Konto. Eine Ausnahme gilt lediglich für Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren pro Jahr importieren.
Ohne CBAM-Konto ist die Einfuhr von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren ab September 2026 nicht mehr möglich.
Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) führt neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen ein, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse in der Europäischen Union in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen.
Betroffen sind unter anderem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Produkte. Diese dürfen nur dann auf den EU-Markt gelangen oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Ab wann gilt die EUDR?
Ursprünglich sollte die Verordnung ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Der Anwendungsbeginn wurde jedoch verschoben und erfolgt nun ab dem 30. Dezember 2026. Für kleine und Kleinstunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2027.
Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Welche Voraussetzungen müssen nach der EUDR erfüllt sein?
Betroffene Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht, auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind entwaldungsfrei.
- Sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt.
- Für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor.
Was bedeutet „entwaldungsfrei“?
Entwaldungsfrei bedeutet, dass die relevanten Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
Bei Holz und Holzerzeugnissen gilt zusätzlich, dass das Holz aus Wäldern stammt, in denen nach dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung stattgefunden hat.
Was bedeutet die Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes?
Die EUDR verlangt die Einhaltung der im Erzeugerland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu:
- Landnutzungsrechten
- Umweltschutz
- forstbezogenen Vorschriften einschließlich Biodiversität
- Rechten Dritter
- Arbeitnehmerrechten
- international geschützten Menschenrechten
- dem Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC)
- Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften
Hier ergeben sich Überschneidungen mit bestehenden Sorgfaltspflichten, beispielsweise aus dem Lieferkettengesetz.
Was ist eine Sorgfaltserklärung?
Mit der Sorgfaltserklärung bestätigen Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben und die Anforderungen der EUDR eingehalten werden.
KMU-Händler unterliegen vereinfachten Verpflichtungen und müssen grundsätzlich keine Sorgfaltserklärung abgeben.
Die Erklärung muss vor dem Inverkehrbringen, der Bereitstellung oder der Ausfuhr der betroffenen Erzeugnisse über das europäische TRACES-System eingereicht werden.
Welche Angaben muss eine Sorgfaltserklärung enthalten?
Die Sorgfaltserklärung umfasst insbesondere:
- Name und Anschrift des Marktteilnehmers
- HS-Code und Warenbeschreibung (gegebenenfalls einschließlich der wissenschaftlichen Bezeichnung)
- Erzeugerland
- Geolokalisationsdaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden
- Erklärung, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt wurden und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko eines Verstoßes gegen die EUDR besteht
Die Sorgfaltserklärung muss nur einmal beim Markteintritt abgegeben, entlang der Lieferkette weitergegeben und für fünf Jahre aufbewahrt werden.
Warum sind Geolokalisationsdaten so wichtig?
Die EUDR verlangt die Angabe der Geolokalisationsdaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden.
Wer beispielsweise Rindergelatine aus Brasilien importiert, muss die Standorte aller Betriebe nachweisen, auf denen die Rinder gehalten wurden. Wurden die Tiere mit Soja gefüttert, müssen zusätzlich die Anbauflächen des verwendeten Sojas dokumentiert werden.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig den Kontakt zu den Erzeugern und Lieferanten zu suchen, um die erforderlichen Informationen rechtzeitig zu erhalten.