SOLAS – Verified Gross Mass (VGM)

SOLAS ist das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Lebens auf See. Jüngste Änderungen dieses Übereinkommens wirken sich grundlegend darauf aus, wie wir die Beförderung von Containerfracht innerhalb der internationalen Lieferkette handhaben.

WAS IST SOLAS/VGM?

Diese Änderungen verlangen, dass alle Verlader von Containern für jeden beladenen Container, der den Seefrachtführern angeboten wird, vor der Verladung auf das Schiff eine Geprüfte Bruttomasse (Verified Gross Mass / VGM) erhalten und vorlegen müssen. Dieses Gesetz wurde von 162 Ländern ratifiziert und trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

Die Grundlage der Änderung des Übereinkommens ist die Verbesserung der Sicherheit aller an der Beförderung von Containern in der Lieferkette Beteiligten sowie die Verringerung von Zwischenfällen und Unfällen, die zum Verlust von Ladungen, Vermögenswerten und sogar des Lebens führen können.

Hellmann Arrows

FAQs

WAS WIRD IN EINER VGM-UNTERLAGE VERLANGT?

Die verifizierte Bruttomasse (VGM) ist das deklarierte Gesamtgewicht für jeden einzelnen vollen Container und umfasst Spezialausrüstung, z.B. Open Top, Flat Rack, ISO-Tankcontainer usw. Bitte beachten Sie, dass jeder Container eine separate VGM haben muss. Es kann mehr als einen Container in einer Einreichung geben, aber die VGM für jeden Container muss angegeben werden.

Die geprüfte Bruttomasse kann über eine von zwei vereinbarten Methoden erhalten werden:

  1. Nach dem Packen und Versiegeln eines Containers kann der Verlader den gepackten Container wiegen oder durch einen Dritten wiegen lassen.
  2. Der Absender oder ein Dritter (nach Absprache mit dem Absender) kann alle Pakete und Ladungsteile wiegen, einschließlich der Masse von Paletten, Stauholz und anderen Verpackungsmaterialien, die die in den Container zu packende Ladung sichern, und das Tara

WER SOLL DIE VGM-VORLAGE MACHEN?

Die Anforderungen in SOLAS besagen, dass der Verlader die Partei ist, die für die Bereitstellung der VGM-Einreichung verantwortlich ist. In den SOLAS-Regeln wird der Verlader als die Partei beschrieben, die einen Beförderungsvertrag mit dem Frachtführer abschließt. Zusätzlich haben unsere Versicherer, der TT-Club, den Verlader als die im VOCC (underlying carrier) Bill of Lading genannte Partei beschrieben.

Für uns bei Hellmann bedeutet dies, dass, wenn eine Sendung unter unserem Pelorus Line Bill of Lading bewegt wird, folgendes gilt:

  • - Pelorus Line oder Hellmann Worldwide Logistics als Agenten für Pelorus Line sind die Partei, die den Frachtvertrag mit dem zugrundeliegenden VOCC-Frachtführer haben wird.
  • - Pelorus Line oder Hellmann Worldwide Logistics sind die benannte Partei als Verlader auf dem zugrunde liegenden VOCC-Carrier - Bill of Lading.

Daher muss die Einreichung an den Carrier von uns, Pelorus Line oder Hellmann Worldwide Logistics als Agenten für Pelorus Line erfolgen. Wir machen diese Einreichung in unserem Namen als Verlader.

Der Frachtvertrag unseres Kunden liegt bei uns. Daher benötigen wir eine Vorlage des Kunden an uns. Die Informationen bezüglich der Container müssen Rücken an Rücken sein. Es gibt zwei deutlich getrennte Eingaben.

  1. - Vom Auftraggeber an uns als Pelorus Line/Hellmann
  2. - Von uns, als Pelorus Line/Hellmann, an den Carrier

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Belege, die im Rahmen des VGM eingereicht werden, für die gesetzliche Höchstgrenze in Ihrem Land zu den Akten genommen werden.

Ein Punkt, der hier klargestellt werden muss, ist, dass wir das VGM-Gewicht nicht auf dem Frachtbrief oder den Zollerklärungen vermerken - dies ist ein völlig anderer Prozess.

Außerdem schreiben die SOLAS-Regeln nicht vor, dass jeder Container weder im Herkunfts- oder Bestimmungshafen noch an einem Umschlagplatz neu gewogen werden muss. Für Container, die vor dem 01.07.16 beladen wurden und am oder nach dem 01.07.16 zur Umladung vorgesehen sind, ist jedoch eine VGM-Vorlage erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis, eine VGM oder eine genaue VGM einzureichen, zu zusätzlichen Kosten führen kann, einschließlich Kosten für Lagerung, Liegegelder, Wiegen und Umleitung der Container und kommerzielle Kosten der Verspätung sowie für mögliche Bußgelder oder Strafen. Diese gehen zu Lasten der verantwortlichen Partei.

ÜBERMITTLUNG DER NACHRICHT

Es ist klar, dass die Mehrheit der Spediteure die Nachricht per EDI, elektronisch, benötigen wird. Es wurde ein Globaler Standard (VERMAS) geschaffen, und die Mindestanforderungen an die Nachricht wurden wie folgt definiert:

  • - Container-Nummer
  • - VGM-Gewicht (numerisch)
  • - Messung (z. B. Kilo, Lbs.)
  • - Wiegeart Code (Methode 1 oder 2)
  • - Autorisierte verantwortliche Person
  • - Hellmann-Referenznummer
  • Individual CounDie Spezifikationen einzelner Länder können das Hinzufügen zusätzlicher Felder erfordern (z.B. Genehmigungsnummern).

Als Hellmann werden wir eine Reihe von Medien nutzen, um unsere Eingaben an Carriers zu machen:

  • - Portal (z.B. INTTRA )
  • - Direkter Carrier EDI
  • - Websites der Spediteure
  • - Manuelle Einreichung (z.B. E-Mail/Fax/Harte Kopie)

VGM-Einreichungen können nicht per Telefon/Text etc. gegeben oder empfangen werden.

GLOBALES RECHT & GUDIELINES VS. LÄNDERUMSETZUNG

Fast alles oben Genannte bezieht sich auf das global umgesetzte Gesetz und auf jene Bereiche, die als globale Standards im Zusammenhang mit den Prozessen und Anforderungen angesehen werden können, die erforderlich sind, um konform zu sein.

Die Umsetzung und Durchsetzung von VGM ist jedoch auf Länderebene belassen worden, und wir sehen, dass dies von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Noch einmal, um es klar zu sagen: Die Änderungen des SOLAS-Übereinkommens als Voraussetzung für VGM sind bereits in das internationale Recht aufgenommen worden. Die Länderbehörden werden sich in erster Linie auf die Toleranzwerte, Strafen und alle zusätzlichen Anforderungen konzentrieren, die auf lokaler Ebene erforderlich sind. Das Gesetz wird jedoch unabhängig davon in Kraft sein, ob die Länder zusätzliche lokale Anforderungen erlassen haben.

Wie angegeben, werden Toleranzschwellen und Strafen für ungenaue Eingaben auf Länderebene entschieden, und jedes Hellmann-Land wird sich mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um festzustellen, was festgelegt wurde.

WIEGEAUSRÜSTUNG

Die Anforderung des SOLAS-Übereinkommens ist, dass die verwendeten Waagen den geltenden Genauigkeitsstandards und Anforderungen des Staates entsprechen müssen, in dem die Ausrüstung verwendet wird.

TERMINALS, GATE IN UND CUT OFF TERMINE

In SOLAS gibt es keine Forderung nach einer "No VGM - No Gate In"-Regel. Das Gesetz wendet nur die Regel "No VGM - No Load" (Keine VGM - keine Ladung) an. Die Entscheidung darüber, ob ein Container ohne VGM-Vorlage in einen Terminal eingelassen wird, wurde jedoch den Terminals überlassen und wird daher von Land zu Land und tatsächlich von Terminal zu Terminal unterschiedlich sein. Auch dies muss mit Ihrem örtlichen Spediteur und/oder Terminal abgeklärt werden.

In ähnlicher Weise liegt auch der Stichtag für die VGM-Einreichung beim Transporteur und variiert von Transporteur zu Transporteur und möglicherweise von Hafen zu Hafen. Dies muss ebenfalls auf lokaler Ebene überprüft werden.

Less-than-Container-Load (LCL)

LCL-Sendungen fallen NICHT unter die SOLAS-Regeln. Dies gilt für die einzelnen LCL-Sendungen selbst. Daher ist es für uns als Hellmann nicht erforderlich, eine VGM-Vorlage von unseren Kunden für LCL-Sendungen anzufordern, und wir müssen auch keine VGM-Vorlage bei unseren LCL-Consolidator-Partnern ( z.B. WWA, Vanguard, ECU Line ) einreichen, bei denen wir mitverladen. Für den vollen Sammelcontainer selbst ist jedoch eine VGM-Einreichung erforderlich. Wo wir mitverladen, liegt dies in der Verantwortung unserer LCL-Konsolidierungspartner, und wo wir unsere eigenen Konsolidierungen verladen, liegt es in der Verantwortung von Hellmann.

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